Einzug

Folgende häufig gestellte Fragen zum Thema Einzug haben wir Ihnen in Form von Fragen & Antworten zusammengestellt. Klicken Sie auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzusehen.

 

Ist eine Mitgliedschaft notwendig?

Nein, da wir kein genossenschaftliches Wohnungsunternehmen sind, ist eine Mitgliedschaft für die Vermittlung und Vermietung nicht notwendig.

Bewerbungsunterlagen

Bei Interesse an einer konkreten Wohnung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Die letzten drei Einkommens-/ Rentennachweise bzw. eine Bescheinigung über die Höhe des Arbeitslosengeldes / der Grundsicherung.
  • Ihren Personalausweis zur Einsicht.
  • Eine SCHUFA Auskunft (wird von der WFD – mit Ihrem Einverständnis – eingeholt.)
  • Eine Vermieterbescheinigung Ihres jetzigen Vermieters darüber, dass keine Mietrückstände bestehen und Sie sich an die Hausordnung gehalten haben.
  • Den Wohnberechtigungsschein – WBS – (Amt für Wohnungswesen: Brinkmannstraße 5, 40225 Düsseldorf). Nur wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten!

Kaution

Die Kaution beträgt drei Monatskaltmieten und wird als Barkaution auf einem Treuhandkonto bei der WFD angelegt. Die Kaution kann auf 3 Raten aufgeteilt werden. Die erste Rate ist bei Mietvertragsabschluss fällig.

Eine Kautionsbürgschaft vom Jobcenter oder der Grundsicherung akzeptieren wir nicht mehr. Sie können beim Jobcenter / Grundsicherung einen Antrag Antrag auf Gewährung eines Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.

Nähere Informationen erfahren Sie bei Ihrem Kundenbetreuer.

Zahlung der Miete

Grundsätzlich ist die Miete stets bis zum 3. Werktag eines Monats an uns zu zahlen, dies ist auch mietvertraglich so vereinbart.

Sollten Sie ihre Miete in Ausnahmefällen nicht bis zum 3 Werktag bezahlen können, empfehlen wir Ihnen sich umgehend mit unserem Rechnungswesen in Verbindung zu setzen.

Die Abbuchung der Mieter kann immer  nur zum Monatsanfang erfolgen. Eine regelmäßige Mietzahlung oder Abbuchung der Miete zur Monatsmitte ist nicht möglich.

Telefon: 0211–28 07 44 50

Ihr Wohngeldanspruch

Für viele Menschen sind die Kosten fürs Wohnen eine hohe finanzielle Belastung. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und soll die Wohnkostenbelastung verringern. Prüfen Sie ihren Wohngeldanspruch Chancenprüfer WBS vom Wohnungsamt Düsseldorf.

Falls Sie sich schon für eine Beantragung entschieden haben, vergessen Sie nicht eine Vermieterbescheinigung bei uns anzufordern. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein Beratungsgespräch unter Tel.: 0211 280 744 30 zur Verfügung.

Weitergehende Informationen: Wohngeld-Flyer_2023

Quelle: www.bundesregierung.de www.stadt-duesseldorf.de

Wichtige Versicherungen für Mieter

Wir empfehlen unseren Mietern dringend eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung auf die Wohnung abzuschließen.

Die Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Diese ist besonders wichtig, da laut § 823 BGB jeder selbst für verschuldete Drittschäden haftet.

Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel Schäden durch folgende Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

die Ihr persönliches Hab und Gut beschädigen, wie zum Beispiel:

  • Möbel
  • elektrische Geräte
  • Wertsachen
  • Kleidung
  • Ausstattung usw.

Wollte man all diese Gegenstände z.B. nach einem Feuer plötzlich neu kaufen, wäre mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen. Zum Schutz für Hab und Gut sind Hausratversicherungen deshalb weit verbreitet.

Wir haben Ihnen zu beiden Versicherungen Informationen zusammengestellt.

Wer ändert das Klingel- / Briefkastenschild?

Bitte achten Sie darauf, dass mit Ihrem Einzug das neue Briefkasten- und Klingelschild angebracht wird. Wir bringen die Schilder an, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.

Damit Sie keine wichtige Post verpassen ist es sinnvoll, bei der Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Das ist in jeder Postfiliale oder auch online möglich.

Strom und Gasummeldung

Wir melden den Strom- und Gaszählerstand (Gasetagenheizung), welcher bei der Wohnungsübergabe festgehalten wird, den Stadtwerken Düsseldorf.

Kontakt:
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 821 821
Internet: http://www.swd-ag.de

Sofern Sie einen anderen Anbieter wünschen, melden Sie sich gerne dort an. Ihr neuer Anbieter nimmt die Abmeldung bei der Stadtwerken vor. Bitte achten Sie darauf, Ihren richtigen Zähler und der aktuellen Stand umzumelden. Diese Angaben finden Sie im Wohnungsübergabeprotokoll.

Einwohnermeldeamt

Innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Auf http://www.duesseldorf.de können Sie weitere Informationen rund um Düsseldorf finden.

Kontakt:
Einwohnermeldeamt (jedes Bürgerbüro)
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt.duesseldorf.de

Neben der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, sollten auch folgende Ummeldungen unbedingt bei einem Einzug / Umzug beachtet werden:

  • Telefonanschluss
  • Versicherungen und Banken
  • Krankenkasse
  • Arbeitgeber
  • Universität / Schule / Kindergarten
  • Zeitschriftenabonnements

Richtig Heizen & Lüften

Hierzu erhalten Sie von der WFD eine kleine Broschüre („Richtig Heizen & Lüften“). Diese Broschüre ist in türkisch, arabisch, russisch und englisch erhältlich:

Schon GEZahlt?

Radio- und Fernsehgeräte müssen bei der GEZ – Gebühreneinzugszentrale angemeldet werden. Dies kann ganz einfach unter http://www.gez.de erfolgen.

Kontakt:
GEZ – Gebühreneinzugszentrale
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln

Streit und Ärger im Haus vermeiden

In Häusern wohnen Menschen. Ganz unterschiedliche.

Das Zusammenleben einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die Hausordnung einzuhalten.

Die Hausordnung bildet einen Rahmen, den die Mieter mit ihrem Leben erfüllen. Durch Toleranz, Verständnis und Rücksichtnahme kann meist eine Regelung gefunden werden, mit der alle Mieter zufrieden sind.

Das A & O einer intakten Hausgemeinschaft ist hierbei, dass miteinander kommuniziert wird. Stellen Sie sich mit Ihrem Einzug ihren Nachbarn kurz vor, so weiß jeder wer der neue Nachbar ist und auch über die Einzugsfeier wird leichter hinweg gesehen.

Angemessene Miethöhe

Nach Abzug der mtl. Mietbelastung empfiehlt es sich, wenn ein Einpersonenhaushalt 650,- € und z.B. ein Zweipersonenhaushalt ca. 850,- € zurückbehält. Dies sind natürlich nur Richtwerte und hängt stark von Ihrem persönlichen Lebenswandel ab, kann Ihnen jedoch ein Hinweis sein, ab wann Sie anfangen sollten realistisch Kosten einzusparen.

Prüfen und beantragen Sie unter Stadt Düsseldorf  auch Ihren Wohngeldanspruch.

Falls Sie sich schon für eine Beantragung entschieden haben, vergessen Sie nicht eine Vermieterbescheinigung bei uns anzufordern. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein Beratungsgespräch unter Tel.: 0211 280 744 30 zur Verfügung.

Weitergehende Informationen: Wohngeld-Flyer_2023

Quelle: www.bundesregierung.de www.stadt-duesseldorf.de

Fallen Kosten im Falle einer Wohnungsvermittlung an?

Nein,  Sie zahlen bei uns keine Provision.

Neben der Miete ist die Hinterlegung der Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von drei Nettomonatsmieten bei Mietvertragsabschluss zu erbringen. Die Kaution kann auf 3 Raten aufgeteilt werden. Die erste Rate ist bei Mietvertragsabschluss fällig.

Eine Kautionsbürgschaft vom Jobcenter oder der Grundsicherung akzeptieren wir nicht mehr. Sie können beim Jobcenter / Grundsicherung einen Antrag Antrag auf Gewährung eines Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.

Nähere Informationen erfahren Sie bei Ihrem Kundenbetreuer.