Ihr Einsatz bei Schnee und Kälte

um 8:30 Uhr

In der kalten Jahreszeit kann es zu Schneefall oder Glätte auf den Straßen führen. Bitte achten Sie in dieser Jahreszeit trotz der Räumarbeiten auf sicheren Tritt und Halt!!!

In unseren Objekten wird der Winterdienst entweder von den Mietern untereinander geregelt oder ein externer Dienstleister wurde von uns beauftragt, die entstehenden Kosten werden sodann in der jährlichen Nebenkostenabrechnung angesetzt.

Mieter Winterdienst:
Hierbei obliegt die Schnee- und Eisbeseitigung sowie das Streuen bei Glätte (Winterwartung) gem. mietvertraglicher Regelung den Mietern. Die WFD erstellt zur Regelung der Reihenfolge Winterdienstpläne, die in den Schaukästen ausgehangen sind. In der Regel genügt es, wenn Bürgersteige, Zugangswege, Treppengänge (auch die Wege zu Mülltonnenstellplätzen) und dergleichen nicht über die gesamte Breite von Schnee und Eis befreit werden, sondern ein mindestens 1 Meter für Fußgänger ausreichend breiter Streifen geräumt und gestreut wird.

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach dem Schneefall bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und Glätte sind am folgenden Tag wenn dieser ein Werktag ist, bis 7:00 Uhr, wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag ist, bis 9:00 Uhr zu beseitigen. Sollte nicht mehr ausreichend Streu- und Räumgut vorhanden sein, setzen Sie sich bitte mit unserer technischen Abteilung unter Tel.: 0211 | 28 07 44 40  in Verbindung damit der Vorrat wieder aufgefüllt wird.

Externer Winterdienst:
Bei Schnee und Glätte ist die WISAG für die Winterwartung Ihres Objektes zuständig.

Der Schnee wird in der Regel manuell geräumt und ergänzend mit abstumpfenden Mitteln gestreut. Es ist zu beachten, dass zum Schutze der Umwelt Salz nur auf Gefahrenstellen gestreut werden darf z.B. Treppen oder Garagenabfahrten.

Die Kosten werden dann mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung umgelegt. Wird in Ihrem Wohnhaus noch durch die Mieter der Winterdienst durchgeführt und die Hausgemeinschaft entschließt sich gemeinsam für die Beauftragung eines externen Dienstleisters, können wir das auch bei Ihnen umsetzen. Für weitere Details setzen Sie sich bitte mit uns unter Tel.:  0211 | 28 07 44 30 in Verbindung.