Kostenübernahme
Die Kosten des Notdienstes werden nur übernommen,
- wenn der Notruf außerhalb der Geschäftszeiten der WFD (montags – donnerstags 08.00 bis 16.30h; freitags 08.00 bis 13.00h) getätigt wurde; während der Geschäftszeiten muss jeder Auftrag über die WFD gehen
- ein von uns genanntes Fachunternehmen beauftragt wurde
- spätestens am nächsten Arbeitstag die WFD informiert wird
Als Notfälle können nur solche Störungen an der Elektroanlage, der Sanitärinstallation oder durch Verstopfung angesehen werden, die zu Gefahren für die Bewohner oder Schäden innerhalb der Wohnung bzw. an den Gebäuden selbst führen würden. Eine Badewanne, in der das Wasser nicht mehr einwandfrei abfließt, ein tropfender Wasserhahn oder ein nicht einwandfrei funktionierender Durchlauferhitzer sind z.B. keine Notfälle.