Folgende häufig gestellte Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Objekte haben wir Ihnen in Form von Fragen & Antworten zusammengestellt. Beachten Sie bitte auch unsere speziellen FAQ zu den Themen Einzug, Betriebskosten und Auszug. Klicken Sie auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzusehen.
Fehlt Ihnen noch eine Antwort? Dann schicken Sie uns gerne die Frage.
Einzug des Partners
Die Aufnahme eines/einer Lebensgefährten/in bedarf der Erlaubnis des Vermieters in Form einer Untermietvereinbarung.
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zur Teiluntermiete mit. Teilen Sie uns ebenfalls bitte mit, wenn Sie eine Änderung des Klingelschildes wünschen. Wir werden veranlassen, dass Ihr Klingel- und Briefkastenschild geändert wird.
Auszug des Partners
Wenn nur die verbliebene Person den Mietvertrag unterschrieben hat, ist das grundsätzlich kein Problem.
Wenn jedoch beide den Mietvertrag unterschrieben haben kann das Mietverhältnis nur von beiden Mietern gekündigt werden oder mit Einverständnis aller Vertragspartner (auch des Vermieters!) einvernehmlich umgeschrieben werden.
Gerne können Sie hierzu unseren Antrag nutzen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team der Vermietung gerne zur Verfügung.
Namensänderung (Hochzeit / Scheidung)
Eine Namensänderung reichen Sie bitte schriftlich mit der entsprechenden Urkunde ein. Wir vermerken die Änderung in der Mieterakte und veranlassen, dass die Änderung des Klingel- und Briefkastenschild.
Ein Vertragspartner ist verstoben. Was muss ich tun?
Bitte informieren Sie uns umgehend über den Todesfall eines Mieters, damit wir dies in der Mieterakte vermerken können. Dazu benötigen wir die Kopie der Sterbeurkunde.
Sollte die Miete per Lastschriftverfahren vom Konto des verstorbenen Vertragspartners eingezogen werden, benötigen wir ein neues SEPA-Mandat. Das Mietverhältnis wird mit dem verbleibenden Mieter weitergeführt.
Wohngeldanspruch...
Das Wohngeld wird ab 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das ist doppelt so viel wie bisher. Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat. Prüfen und beantragen Sie unter Stadt Düsseldorf Ihren Wohngeldanspruch.
Falls Sie sich schon für eine Beantragung entschieden haben, vergessen Sie nicht eine Vermieterbescheinigung bei uns anzufordern. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein Beratungsgespräch unter Tel.: 0211 280 744 30 zur Verfügung.
Weitergehende Informationen: Wohngeld-Flyer_2023
Abbuchung der Miete
Grundsätzlich ist die Miete immer bis zum 3. Werktag eines Monats an uns zu zahlen, so ist es auch im Mietvertrag vereinbart.
Sollten Sie in Ausnahmefällen Ihre Miete nicht bis zum 3. Werktag zahlen können, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit unserem Rechnungswesen in Verbindung zu setzen.
Einzugsermächtigungen können immer nur zum Monatsanfang erteilt werden. Eine regelmäßige Mietzahlung oder Abbuchung der Miete zur Monatsmitte ist nicht möglich.
Telefon: 0211–28 07 44 50
Streit und Ärger im Haus vermeiden
In Häusern wohnen Menschen unterschiedlicher Art.
Das Zusammenleben einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die Hausordnung einzuhalten.
Die Hausordnung bildet einen Rahmen, den die Mieter mit ihrem Leben füllen. Durch Toleranz, Verständnis und Rücksichtnahme kann meist eine Regelung gefunden werden, mit der alle Mieter zufrieden sind. Das A und O einer intakten Hausgemeinschaft ist eine offene Kommunikation. Stellen Sie sich mit Ihrem Einzug Ihren Nachbarn kurz vor, so weiß jeder, wer der neue Nachbar ist. Auch über die Einzugsfeier wird leichter hinweggesehen.
Bevor die Meinungsverschiedenheiten eskalieren, empfehlen wir die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und –männer zu kontaktieren, diese sind stets bemüht die Neutralität zu wahren und Lösungen aufzuzeigen, um für alle Parteien zu einer Verbesserung der Wohnsituation führen.
Die Zuhilfenahme von Rechtsanwälten sollte die Ausnahme bleiben und führt in der Regel für keine der betroffenen Parteien zu einer zufrieden stellenden Lösung. Fast 80 % aller Angelegenheiten, die vor Gericht ausgetragen werden, befassen sich mit nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, sind sehr langwierige Verfahren und werden meistens nicht zur Zufriedenheit aller beendet.
Verstößt ein Mieter dennoch wiederholt gegen die Hausordnung, bitten wir Sie, uns dies schriftlich unter Angabe von Datum, Zeit, beteiligten Personen und Art der Störung mitzuteilen.
Letztendlich ist es selbstverständlich, dass man sich in einer Hausgemeinschaft so verhält, wie man es auch von seinem Nachbarn erwartet.
Treppenhausreinigung
Die Regelung zur Treppenhausreinigung ist im Mietvertrag festgehalten. Falls die Reinigung durch die Mieter erfolgt, finden Sie in der Hausordnung eine ausführliche Erklärung zu den verpflichtenden Reinigungsinhalten. Oftmals hängt auch ein Reinigungsplan im Schaukasten des Treppenhauses aus.
Sie haben die Möglichkeit, diese Verpflichtung gegen einen monatlichen Betrag an eine Reinigungsfirma zu übergeben. Eine Übertragung der Reinigungspflicht an eine Reinigungsfirma ist in der Regel nur möglich, wenn die Mieter eines Hauses sich dafür gemeinschaftlich aussprechen und somit auch eine Erhöhung der monatlichen Betriebskosten akzeptieren.
Setzen Sie sich bei Rückfragen gerne mit unserem Vermietungsteam in Verbindung.
Wann werden unsere Abfalltonnen geleert?
Auf der Internetseite der AWISTA finden Sie einen elektronischen Abfallkalender. Dieser Kalender enthält sämtliche Abfuhrtermine für Restmüll, Biomüll, Gelbe Tonne und die Papiertonne sowie die stadtteilbezogenen Termine für die Schadstoff- und Grünschnittsammlung.
Sie können sich für die jeweilige Straße und Hausnummer die individuellen Leerungstage der dort stehenden Abfallbehälter anzeigen lassen und diese Angaben in Form eines Wochen- bzw. Jahreskalenders anzeigen oder ausdrucken. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den Terminverschiebungen bei Feiertagen (z.B. Ostern, Weihnachten etc.).
Informieren Sie sich auch in dem Schaukasten im Treppenhaus über aktuelle Informationen.
Sperrmüll
Die AWISTA teilt Ihnen unter der Service-Hotline 0180 – 172 11 55 (gebührenpflichtig) den nächsten Abholtermin mit. Sie können den Sperrmüll auch online anmelden. Der angemeldete Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis 06.00 Uhr zu ebener Erde auf dem Grundstück gut sichtbar und leicht erreichbar bereitzustellen.
Falls dies nicht möglich ist, sind die Abfälle im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise frühestens ab 20.00 Uhr des Vortages bereitzustellen.
Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus der Haushaltseinrichtung, wie:
- Autokindersitze
- Besen, Bettgestelle, Bilder/Bilderrahmen, Bügelbretter
- Eimer
- Fahrräder, Fahrradkörbe, Fußbodenbeläge (gerollt)
- Garderoben, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartengrill,
- Handrasenmäher, Holzkisten (leer), Hundekörbe
- Kellerregale, Kettcars, Kinderroller, Kinderspielzeug, Kinderwagen, Kisten (leer), Kleiderständer, Kleintierkäfige, Koffer,
- Lampenschirme, Lattenrost, Leitern, Liegen, Liegestühle, Linoleumboden (gerollt),
- Matratzen, Möbel
- Öfen (keine Nachstromspeicheröfen)
- Polstermöbel, Projektionsleinwände
- Regale, Rollos
- Sandkästen (zerlegt), Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schubkarren, Sessel, Skier, Sofas, Spülen, Spiegel, Stühle
- Tennisschläger, Teppiche und Teppichboden (gerollt), Tierkäfige, Tische, Tischtennisplatten
- Videorecorder, Vogelkäfige
- Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer
- Zelte
Nicht zum Sperrmüll gehören: sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 x 2,00 m) nicht in den Sperrmüllwagen passen oder die wegen ihres Gewichts von zwei Personen nicht mehr getragen werden können:
- Bauelemente wie Waschbecken, Türen und Fenster
- Bauschutt und Renovierungsabfälle
- asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände oder Mineralwollen
Informationen über den richtigen Entsorgungsweg erhalten Sie unter 0180 – 1 831 831 (Service Hotline AWISTA).
Kabel-TV
Unsere Bestände sind mit Glasfaser (Hausanschluss) durch NetCologne ausgestattet. Als Mieter der WFD haben Sie folgende Möglichkeiten zum Empfang von Kabelfernsehen.
- Sie möchten TV-Kabelfernsehen nutzen? Dann können Sie einen Einzelvertrag mit der NetCologne GmbH abschließen. Informieren Sie sich bitte direkt bei NetCologne.
- Sie möchten einen Internetanschluss von NetCologne, nutzen aber keinen TV-Kabelanschluss von NetCologne? Dann können Sie das Internetprodukt auch ohne einen Einzelvertrag für den TV-Kabelanschluss nutzen. Informieren Sie sich auch hierzu bitte bei NetCologne.
- Sie möchten den TV-Kabelanschluss nicht, da Sie über die Telefonleitung einen Internetanschluss gebucht haben und darüber streamen oder andere digitale Dienste wie Waipu.tv oder MagentaTV etc. nutzen? Dann müssen Sie nichts weiter unternehmen und es fallen keine Kabelgebühren mehr an.
Eine wichtige Information:
Im Großteil unserer Objekte ist es aus technischer Sicht nicht möglich, Dienste anderer Anbieter, wie Vodafone oder Telekom, über das Kabelnetz zu empfangen. Dafür müsste das Gebäude zu 100 % auf Glasfasertechnik umgebaut werden. Das bedeutet vom Keller bis ggf. zu Ihrer TV-Anschlussdose. Bei größeren Sanierungsmaßnahmen werden wir Glasfasertechnik einbauen, sofern dies technisch möglich ist.
Unterschreiben Sie daher bitte keine Aufträge von anderen Glasfaseranbietern. Wir als Eigentümer werden keine Genehmigung erteilen können, da wir bereits einen Glasfaseranschluss im Keller haben und den zukünftigen Glasfaserausbau mit der NetCologne GmbH bzw. der neu gegründeten Tochter NetDüsseldorf GmbH umsetzen werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Technische Abteilung unter Telefon 0211 280 744 40 gerne zur Verfügung.
Abfallmanagement - was bedeutet das?
Die Kosten für die Müllentsorgung werden i. d. R. nach Wohnfläche bzw. Nutzfläche abgerechnet.
Da bei diesem Umlagemaßstab weder die korrekte Abfalltrennung noch der tatsächliche Müllverbrauch berücksichtigt wird, haben wir in unseren Wohnanlagen teilweise ein Abfallmanagementsystem eingeführt.
Dabei wird eine Umstellung der Restmüllbehälter vorgenommen: Über ein Einwurfsystem per Chip kann eine 20-Liter- oder eine 5-Liter-Klappe für die Müllentsorgung genutzt werden. Dabei wird jede Klappenöffnung registriert. Es werden 40 % der Kosten nach Wohnfläche und 60 % nach individuellem Verbrauch je Wohneinheit abgerechnet. Hierbei wird jedem Haushalt in Anlehnung an die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Düsseldorf eine wöchentliche Mindestmenge von derzeit 20 Litern Restmüll berechnet. Durch die Mindestmenge werden für jeden Haushalt mindestens 1.040 Liter Müllvolumen bei 52 Kalenderwochen im Jahr veranschlagt, auch wenn durch eine häufige Abwesenheit des Mieters tatsächlich weniger Müll entsorgt wird. Fällt in einem Haushalt mehr Müll an, wird die tatsächliche Menge berechnet. Maßgeblich für die Abrechnung ist das Gesamtvolumen des Kalenderjahres.
Sollte der Chip verloren gehen, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Wir können den Chip sperren lassen und Ihnen einen neue Chip aushändigen.
Schaden in der Wohnung
In der Instandhaltungspflicht des Vermieters ist festgelegt, dem Mieter die Mietsache im vertragsgemäßem Zustand zu überlassen und diesen während der Mietzeit zu erhalten.
Stellen Sie einen Schaden in der Wohnung oder am Haus (Treppenhaus, Keller…) fest, dann melden Sie diesen bitte unserer Technischen Abteilung.
Achtung: Unsere Instandhaltung bezieht sich nur auf das Eigentum des Vermieters und nicht auf das persönliche Eigentum der Mieter.
Beachten Sie das Merkblatt, um in wirklichen Notfällen einen unserer Handwerker zu bestellen. Diese Handwerker sind Vertragspartner der WFD und es sind ausschließlich diese anzurufen.
Vermieterbescheinigung
Gerne stellen wir Ihnen eine Vermieterbescheinigung aus.
Bitte senden Sie uns eine Anfrage und teilen Sie uns mit, wofür die Bescheinigung benötigt wird, damit wir die richtige Bescheinigung ausstellen können.
Wichtige Versicherungen für Mieter
Wir empfehlen unseren Mietern den Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung für die Wohnung.
Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist für Mieter unverzichtbar. Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie Dritten Schaden zufügen.
Beispielsweise, wenn Sie versehentlich andere Personen verletzen oder deren Eigentum beschädigen – etwa eine gemietete Immobilie. Auch Mietsachschäden, wie ein heruntergefallener Cremetiegel im Badezimmer oder ein Wasserschaden durch eine ausgelaufene Waschmaschine, sind über die Haftpflicht abgesichert.
Durch beispielsweise einen defekten Herd in Ihrer Wohnung entsteht ein Feuer. Hierdurch erfolgt ein Schaden am Eigentum Dritter. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt auch diese Forderung.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung empfiehlt sich, um Ihr Hab und Gut in der Mietwohnung abzusichern. Sie deckt Schäden am eigenen Eigentum ab, zum Beispiel bei Einbruchdiebstahl, Feuer- oder Wasserschäden.
Wenn der Weihnachtsbaum in Flammen aufgeht, oder das mitversicherte Fahrrad gestohlen wird, sind Sie geschützt. Ohne Hausratversicherung müssten Sie für solche Schäden selbst aufkommen.
Ein Wasserrohrbruch kann dazu führen, dass Ihre Möbel und der selbst verlegte Teppichboden oder Parkett durchnässt werden. In diesem Fall springt die Hausratversicherung ein und bezahlt Ihnen einen neuen Bodenbelag und auch die Möbel. Andernfalls müssten Sie die Gegenstände auf eigene Kosten neu anschaffen.
Richtig Heizen und Lüften
Hierzu erhalten Sie von der WFD eine kleine Broschüre („Richtig Heizen & Lüften“). Diese Broschüre ist in türkisch, arabisch, russisch und englisch erhältlich:
Haustierhaltung
Grundsätzlich ist die Haltung von Haustieren laut unserem Mietvertrag genehmigungspflichtig.
Ausgenommen hiervon sind Kleintiere (Ziervögel, Zierfische, Hamster, Katze), von denen i. d. R. keine Belästigung ausgeht. Die Anzahl der Tiere innerhalb einer Wohnung muss jedoch angemessen sein und es darf zu keiner Beeinträchtigung der Nachbarn kommen.
Hundehaltung ist genehmigungspflichtig. Nutzen Sie hierfür unseren Antrag. Die Haltung von Kampfhunden bzw. Kampfhundmischlingen ist in unseren Wohnungen grundsätzlich nicht erlaubt.
Probleme mit der Mietzahlung
Wir bitten Sie, uns umgehend zu informieren, da wir ohne weitere Informationen das übliche Mahnverfahren einleiten.
Dieses ist zunächst außergerichtlich, kann aber bis zum gerichtlichen Mahnverfahren führen, das mit erheblichen Kosten verbunden ist und in Ausnahmefällen mit einer Zahlungs- und Räumungsklage endet.
Kündigung der Wohnung
Die Kündigung des Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) dabei ist i.d.R. die Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten.
Das beigefügte Formular können Sie gerne als Kündigungsvordruck verwenden. Wichtig ist, dass die Kündigung von allen Mietvertragsparteien unterschrieben wird und die Schriftform gewahrt wird (also nicht per Fax oder Email sondern per Brief bei der WFD eingeht).
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