Folgende häufig gestellte Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Objekte haben wir Ihnen in Form von Fragen & Antworten zusammengestellt. Beachten Sie bitte auch unsere speziellen FAQ zu den Themen Einzug und Auszug. Klicken Sie auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzusehen.
Fehlt Ihnen noch eine Antwort? Dann schicken Sie uns gerne die Frage. 🙂
Haben Sie schon Ihren Wohngeldanspruch geprüft? Hier sind die wichtigsten Informationen...
Das Wohngeld wird ab 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das ist doppelt so viel wie bisher. Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat. Prüfen und beantragen Sie unter Stadt Düsseldorf Ihren Wohngeldanspruch.
Falls Sie sich schon für eine Beantragung entschieden haben, vergessen Sie nicht eine Vermieterbescheinigung bei uns anzufordern. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein Beratungsgespräch unter Tel.: 0211 280 744 30 zur Verfügung.
Weitergehende Informationen: Wohngeld-Flyer_2023
Fallen Kosten im Falle einer Wohnungsvermittlung an?
Grundsätzlich nein, neben der Miete ist noch die Hinterlegung der Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von drei Nettomonatsmieten zu erbringen. Die Kaution kann auf 3 Raten aufgeteilt werden. Die erste Rate ist bei Mietvertragsabschluss fällig.
Eine Kautionsbürgschaft vom Jobcenter oder der Grundsicherung akzeptieren wir nicht mehr. Sie können beim Jobcenter / Grundsicherung einen Antrag Antrag auf Gewährung eines Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.
Nähere Informationen erfahren Sie bei Ihrem Kundenbetreuer.
Haben Sie auch Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser zum Kauf im Angebot?
Aktuell bieten wir keine Kaufobjekte an. Vielleicht finden Sie unter dem Menüpunkt Mieten & Kaufen eine passende Mietwohnung?
Haben Sie auch frei finanzierte Wohnungen?
Ja, unser Bestand setzt sich aus frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen zusammen. Informieren Sie sich unter Mieten & Kaufen über die aktuellen Angebote.
Ist für die Wohnungsvermittlung eine Mitgliedschaft notwendig?
Nein, da wir kein genossenschaftliches Wohnungsunternehmen sind, ist eine Mitgliedschaft für die Vermittlung und Vermietung nicht notwendig.
Kann meine Miete auch zur Monatsmitte hin abgebucht werden?
Nein. Dies ist leider nicht möglich, unsere Lastschrifteinzüge finden nur einmal im Monat statt. Dies ist generell der 1. Werktag eines Monats.
Grundsätzlich ist die Miete stets bis zum 3. Werktag eines Monats an uns zu zahlen, dies ist auch mietvertraglich so vereinbart.
Sollten Sie ihre Miete in Ausnahmefällen nicht bis zum 3 Werktag bezahlen können, empfehlen wir Ihnen sich umgehend mit unserem Rechnungswesen in Verbindung zu setzen.
Telefon: 0211–28 07 44 50
Mein Partner möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen... was ist zu tun?
Wenn nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat, ist das grundsätzlich kein Problem.
Wenn jedoch beide den Mietvertrag unterschrieben haben kann das Mietverhältnis nur von beiden Mietern gekündigt werden oder mit Einverständnis aller Vertragspartner (auch des Vermieters!) einvernehmlich umgeschrieben werden.
Gerne können Sie hierzu unseren Antrag nutzen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team der Vermietung gerne zur Verfügung.
Sie haben Sperrmüll und möchten diesen abholen lassen?
Die AWISTA teilt Ihnen unter der Service-Hotline 0180 – 172 11 55 (gebührenpflichtig) den nächsten Abholtermin mit. Sie können den Sperrmüll auch online anmelden. Der angemeldete Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis 06.00 Uhr zu ebener Erde auf dem Grundstück gut sichtbar und leicht erreichbar bereitzustellen.
Falls dies nicht möglich ist, sind die Abfälle im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise frühestens ab 20.00 Uhr des Vortages bereitzustellen.
Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus der Haushaltseinrichtung, wie:
- Autokindersitze
- Besen, Bettgestelle, Bilder/Bilderrahmen, Bügelbretter
- Eimer
- Fahrräder, Fahrradkörbe, Fußbodenbeläge (gerollt)
- Garderoben, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartengrill,
- Handrasenmäher, Holzkisten (leer), Hundekörbe
- Kellerregale, Kettcars, Kinderroller, Kinderspielzeug, Kinderwagen, Kisten (leer), Kleiderständer, Kleintierkäfige, Koffer,
- Lampenschirme, Lattenrost, Leitern, Liegen, Liegestühle, Linoleumboden (gerollt),
- Matratzen, Möbel
- Öfen (keine Nachstromspeicheröfen)
- Polstermöbel, Projektionsleinwände
- Regale, Rollos
- Sandkästen (zerlegt), Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schubkarren, Sessel, Skier, Sofas, Spülen, Spiegel, Stühle
- Tennisschläger, Teppiche und Teppichboden (gerollt), Tierkäfige, Tische, Tischtennisplatten
- Videorecorder, Vogelkäfige
- Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer
- Zelte
Nicht zum Sperrmüll gehören: sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 x 2,00 m) nicht in den Sperrmüllwagen passen oder die wegen ihres Gewichts von zwei Personen nicht mehr getragen werden können:
- Bauelemente wie Waschbecken, Türen und Fenster
- Bauschutt und Renovierungsabfälle
- asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände oder Mineralwollen
Informationen über den richtigen Entsorgungsweg erhalten Sie unter 0180 – 1 831 831 (Service Hotline AWISTA).
Streit und Ärger im Haus vermeiden
In Häusern wohnen Menschen. Ganz unterschiedliche.
Das Zusammenleben einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die Hausordnung einzuhalten.
Die Hausordnung bildet einen Rahmen, den die Mieter mit ihrem Leben erfüllen. Durch Toleranz, Verständnis und Rücksichtnahme kann meist eine Regelung gefunden werden, mit der alle Mieter zufrieden sind. Das A & O einer intakten Hausgemeinschaft ist hierbei, dass miteinander kommuniziert wird. Stellen Sie sich mit Ihrem Einzug ihren Nachbarn kurz vor, so weiß jeder wer der neue Nachbar ist und auch über die Einzugsfeier wird leichter hinweg gesehen.
Bevor die Meinungsverschiedenheiten eskalieren, empfehlen wir die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und –männer zu kontaktieren, diese sind stets bemüht die Neutralität zu wahren und Lösungen aufzuzeigen, um für alle Parteien zu einer Verbesserung der Wohnsituation führen.
Die Zuhilfenahme von Rechtsanwälten sollte die Ausnahme bleiben und führt in der Regel für keine der betroffenen Parteien zu einer zufrieden stellenden Lösung. Fast 80 % aller Angelegenheiten, die vor Gericht ausgetragen werden, befassen sich mit nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, sind sehr langwierige Verfahren und werden meistens nicht zur Zufriedenheit aller beendet.
Verstößt ein Mieter dennoch wiederholt gegen die Hausordnung, bitten wir Sie, uns dies schriftlich unter Angabe von Datum, Zeit, beteiligten Personen und Art der Störung mitzuteilen.
Letztendlich sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man sich in einer Hausgemeinschaft so verhält, wie man es auch von seinem Nachbarn erwartet.
Wann werden unsere Abfalltonnen geleert?
Auf der Internetseite der AWISTA finden Sie einen elektronischen Abfallkalender. Dieser Kalender enthält sämtliche Abfuhrtermine für Restmüll, Biomüll, Gelbe Tonne und die Papiertonne sowie die stadtteilbezogenen Termine für die Schadstoff- und Grünschnittsammlung.
Sie können sich für die jeweilige Straße und Hausnummer die individuellen Leerungstage der dort stehenden Abfallbehälter anzeigen lassen und diese Angaben in Form eines Wochen- bzw. Jahreskalenders anzeigen oder ausdrucken. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den Terminverschiebungen bei Feiertagen (z.B. Ostern, Weihnachten etc.).
Informieren Sie sich auch in dem Schaukasten im Treppenhaus über aktuelle Informationen.
Was fällt in die Instandhaltung?
In der Instandhaltungspflicht des Vermieters ist festgelegt, dem Mieter die Mietsache im vertragsgemäßem Zustand zu überlassen und diesen während der Mietzeit zu erhalten.
Instandhaltung bezieht sich demnach nur auf das Eigentum des Vermieters und nicht auf das persönliche Eigentum der Mieter.
Was ist zu tun, wenn die Toilette übers Wochenende verstopft ist? Oder das Licht im Bad nicht mehr anspringt?
Welche Unterlagen sollte ich bei der Bewerbung für eine Wohnung vorlegen?
Um Sie als Wohnungsbewerber berücksichtigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Die letzten drei Einkommens-/ Rentennachweise bzw. eine Bescheinigung über die Höhe des Arbeitslosengeldes / der Grundsicherung.
- Ihren Personalausweis.
- Eine SCHUFA Auskunft (wird von der WFD – mit Ihrem Einverständnis – eingeholt.)
- Eine Vermieterbescheinigung Ihres jetzigen Vermieters darüber, dass keine Mietrückstände bestehen und Sie sich an die Hausordnung gehalten haben.
- Den Wohnberechtigungsschein – WBS – (Amt für Wohnungswesen: Brinkmannstraße 5, 40225 Düsseldorf). Nur wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten!
Welche Versicherungen sollten beim Bezug einer Wohnung abgeschlossen werden?
Wir empfehlen unseren Mietern eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung auf die Wohnung abzuschließen.
Die Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Diese ist besonders wichtig, da laut § 823 BGB jeder selbst für verschuldete Drittschäden haftet.
Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel Schäden durch folgende Gefahren:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
die Ihr persönliches Hab und Gut beschädigen, wie zum Beispiel:
- Möbel
- elektrische Geräte
- Wertsachen
- Kleidung
- Ausstattung usw.
Wollte man all diese Gegenstände z.B. nach einem Feuer plötzlich neu kaufen, wäre mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen. Zum Schutz für Hab und Gut sind Hausratversicherungen deshalb weit verbreitet.
Wie kann ich meine Heizkosten reduzieren? Wie kann ich Schimmelbildung vorbeugen?
Hierzu erhalten Sie von der WFD eine kleine Broschüre („Richtig Heizen & Lüften“). Diese Broschüre ist in türkisch, arabisch, russisch und englisch erhältlich:
Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Die Kündigung des Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) dabei ist i.d.R. die Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten.
Das beigefügte Formular können Sie gerne als Kündigungsvordruck verwenden. Wichtig ist, dass die Kündigung von allen Mietvertragsparteien unterschrieben wird und die Schriftform gewahrt wird (also nicht per Fax oder Email sondern per Brief bei der WFD eingeht).
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich die Miete nicht zahlen kann?
Sie sollten uns umgehend benachrichtigen, denn solange uns keine weiteren Informationen vorliegen, werden wir das normale Mahnverfahren durchführen. Dieses ist zunächst außergerichtlich, kann aber in Ausnahmefälle bis zum gerichtlichem Mahnverfahren führen, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist und in Ausnahmefällen in der Zahlungs- und Räumungsklage endet.