Umstellung des Kabel-TV-Anschlusses ab dem 01.07.2024

um 11:19 Uhr

Bereits mit einem Rundschreiben haben wir unsere Mieter über die Änderungen der Gesetzgebung zu Telekommunikationsdiensten, die sog. TKG-Novelle, informiert. Hierdurch ergeben sich einige Änderungen zu Ihrem heutigem TV-Kabelfernsehanschluss bei der WFD.

Ein Rahmenvertrag zwischen der WFD Düsseldorf und der NetCologne GmbH regelte bisher, dass die Kosten für Ihr TV-Kabelfernsehen über die Betriebskostenabrechnung Ihres Mietverhältnisses abgerechnet wurden. Die Umlage der TV-Gebühren über die Betriebskostenabrechnung ist ab dem 01.07.2024 untersagt. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung musste der bestehende Rahmenvertrag mit der NetCologne GmbH zum 30.06.2024 gekündigt werden.

Damit Sie auch zukünftig Kabelfernsehen empfangen können, wird die NetCologne GmbH Sie kontaktieren, um mit Ihnen einen Einzelvertrag abzuschließen. Die Gebühren für Ihr TV-Kabelfernsehen werden dann nicht mehr über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet, sondern von Ihnen im Rahmen dieses Einzelvertrags unmittelbar an die NetCologne GmbH gezahlt.

Es gibt nun folgende Möglichkeiten:

  1. Sie nutzen TV-Kabelfernsehen und möchten dies auch weiter nutzen? Dann können Sie einen Einzelvertrag ab dem 01.07.2024 mit der NetCologne GmbH abschließen. Informieren Sie sich bitte direkt bei NetCologne.
  2. Sie möchten keinen TV-Kabelanschluss von NetCologne nutzen, haben aber aktuell einen Internetanschluss von NetCologne? Dann können Sie das Internetprodukt auch ohne einen Einzelvertrag für den TV-Kabelanschluss nutzen. Informieren Sie sich auch hierzu bitte bei NetCologne.
  3. Sie nutzen den TV-Kabelanschluss nicht, da Sie über die Telefonleitung einen Internetanschluss gebucht haben und darüber streamen oder andere digitale Dienste wie Waipu.tv oder MagentaTV etc. nutzen? Dann müssen Sie nichts weiter unternehmen und es fallen zukünftig keine Kabelgebühren mehr an.

Das TV-Kabelfernseh-Signal wird auf Grund der neuen gesetzlichen Regelung bei allen Mietparteien, mit denen die NetCologne GmbH keine Einzelverträge vereinbart hat, ab dem 01.07.2024 abgeschaltet.

Im Großteil unserer Objekte ist es aus technischer Sicht nicht möglich, Dienste anderer Anbieter, wie Vodafone oder Telekom, über das Kabelnetz zu empfangen. Dafür müsste das Gebäude zu 100 % auf Glasfasertechnik umgebaut werden. Das bedeutet vom Keller bis ggf. zu Ihrer TV-Anschlussdose. Bei größeren Sanierungsmaßnahmen werden wir Glasfasertechnik einbauen, sofern dies technisch möglich ist.

Unterschreiben Sie daher bitte keine Aufträge von anderen Glasfaseranbietern. Wir als Eigentümer werden keine Genehmigung erteilen können, da wir bereits einen Glasfaseranschluss im Keller haben und den zukünftigen Glasfaserausbau mit der NetCologne GmbH bzw. der neu gegründeten Tochter NetDüsseldorf GmbH umsetzen werden.

Die NetDüsseldorf GmbH ist ein Unternehmen der NetCologne Gruppe, der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadtwerke Düsseldorf AG.

Informationstermine von NetCologne werden durch Aushänge im Treppenhaus angekündigt. Die Mitarbeiter von NetCologne sind mit Dienstausweisen ausgestattet und tragen Kleidung mit dem NetCologne Logo.

Für alle Fragen rund um diese Umstellung steht Ihnen die NetCologne GmbH unter der Rufnummer 0221 2222 5000 oder www.netcologne.de/kabelfernsehen jederzeit und gern zur Verfügung.